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Heiraten in Italien als Schweizer

Heiraten in Italien als Schweizer

Geht es um die beliebtesten Urlaubsziele der Schweizer, so belegt Italien seit Jahren die vordersten Plätze. Neben seinen kulinarischen Köstlichkeiten besticht das Land vor allem mit seinen einzigartigen Städten und Landschaften. Doch auch zum Heiraten wird Italien unter Pärchen aus der Schweiz immer beliebter. Kein Wunder. Denn für Schweizer gibt es viele Gründe, sich für eine Hochzeit in Italien zu entscheiden!

  • Die geografische Nähe zu Italien bietet kurze Anreisewege für das Hochzeitspaar und seine Gäste. Vor allem die norditalienischen Seen sind nur einen Katzensprung entfernt!
  • Selbst exklusive Locations sind, verglichen mit einheimischen Preisen, absolut erschwinglich. In dieser Hinsicht bietet Italien ein erstklassiges Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Das mediterrane Klima in Italien sorgt für viel Sonnenschein. Besonders die italienischen Seen und Mittelmeerküste eignen sich daher perfekt für sonnige Hochzeiten von März bis November. Als Hochzeitslocation ist Italien in Europa damit absolut unschlagbar.


Als Ausländer in Italien heiraten

Für Schweizer Paare die in Italien heiraten möchten, gelten neben den allgemeinen Regelungen einige Besonderheiten. (Mehr dazu weiter unten) Grundsätzlich kann eine Trauung in Italien entweder im Standesamt oder in der Kirche vollzogen werden. Eine standesamtliche Trauung kann zunehmend auch in Gärten, privaten Villen oder Schlössern stattfinden. Dafür müssen die Locations allerdings Sondererlaubnisse vom zuständigen Standesamt besitzen.

Heiraten in Italien als Schweizer: die richtigen Dokumente

Unter anderem benötigen Schweizer Staatsbürger für eine standesamtliche Hochzeit in Italien eine internationale Geburtsurkunde, Reisepässe sowie ein Ehefähigkeitszeugnis. Um sich die lästigen Ämtergänge in der Schweiz zu sparen, sollten die Dokumente nach der Hochzeit zu einem Schweizer Konsulat gebracht werden. Dieses ergänzt die Unterlagen um die sogenannte Apostille bzw. Amtssiegel und Legalisation. In vielen Fällen kümmert sich das Standesamt in welchem die Trauung stattfand direkt um die Übermittlung an das Schweizer Konsulat.

Für die das Frischvermählte Ehepaar sind somit keinerlei weitere Ämtergänge notwendig.

Das Schweizer Konsulat leitet dann die Unterlagen an das heimische Familienregister in der Schweiz weiter. Die Registrierung der Eheschließung in der Schweiz ist damit nicht mehr nötig. (Für die Legalisierung der Dokumente benötigt das Schweizer Konsulat eine Kopie der Reisepässe sowie eine Wohnsitzbestätigung.)

Unser Service: 

Neben der Hochzeitsplanung kümmern wir uns gern um die Übersetzung und Einreichung Ihrer Unterlagen bei den zuständigen Ämtern. Mit den richtigen Dokumenten ist eine Hochzeit in Italien als Schweizer absolut problemlos. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles, unverbindliches Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

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